Ehrenrat.

Der Ehrenrat – Aufgaben, Zuständigkeit und Grenzen

Der Ehrenrat ist ein Gremium innerhalb eines Vereins oder Verbands, das für die Wahrung der sportlichen und menschlichen Werte sowie der Vereinssatzung zuständig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, bei Streitfällen, Ehrverletzungen, vereinsschädigendem Verhalten oder bei Verstößen gegen die Satzung schlichtend oder klärend einzugreifen. Ziel ist es, Konflikte auf faire, sachliche und möglichst einvernehmliche Weise zu lösen.

Wann sollte man den Ehrenrat kontaktieren?
Ein Kontakt zum Ehrenrat ist sinnvoll, wenn es innerhalb des Verbands zu schwerwiegenden persönlichen oder satzungsrelevanten Konflikten kommt – z. B. bei:

  • unsportlichem oder unkollegialem Verhalten,

  • Verletzungen der Vereinsordnung oder Satzung,

  • persönlichen Angriffen oder ehrverletzenden Äußerungen,

  • wiederholten Konflikten, die auf anderen Wegen nicht gelöst werden konnten.

Wann sollte man nicht den Ehrenrat einschalten?
Der Ehrenrat ist nicht zuständig für Alltagsstreitigkeiten, persönliche Antipathien, organisatorische Fragen wie Trainingszeiten oder allgemeine Meinungsverschiedenheiten, die durch ein klärendes Gespräch oder über den Vorstand geregelt werden können. Der Ehrenrat ist kein Ersatz für direkte Kommunikation oder demokratische Prozesse im Verein/Verband.

Der Ehrenrat hat keine gesetzgeberischen Befugnisse, handelt aber auf Grundlage der Satzung und hat beratenden oder vermittelnden Charakter mit moralischer Autorität.